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Alle Jugendlichen dürfen seit dem 1. Januar 2009 ab 16,5 Jahren, mit dem Fahrunterricht beginnen. Ab dem 17. Geburtstag dürft ihr euch dann unter bestimmten Voraussetzungen ans Steuer eines Autos setzen, wenn eine mindestens 30 Jahre alte Begleitperson mit fährt.
Voraussetzungen der Begleitperson: Sie muss älter als 30 Jahre sein Sie muss den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen Sie darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister besitzen Sie muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
Für den Fahrer gilt die 0,0 Promille Grenze, die Begleitperson darf nicht über 0,5 Promille haben Der Führerschein BF17 gilt nur in Deutschland und Österreich. |
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Führerschein ab 17 oder offiziell gesagt „Begleitendes Fahren mit 17“ |